Die CVP im Kantonsrat
Sessionsumfrage Mai
Mit einer Änderung des Staatspersonalgesetzes soll der Arbeitgeber das Recht erhalten, Arbeitnehmenden zu kündigen, wenn sie „eine zumutbare Umgestaltung ihres Angestelltenverhältnisses im Zusammenhang mit einer betrieblichen Reorganisation ablehnen“. Stimmen Sie zu? Ja, wir erachten die Ergänzung des Gesetzes um die Änderungskündigung als sinnvoll. Reorganisationen bedingen flexiblere Lösungen, mit der Ergänzung kann der Kanton gutes...