Nach dem Bundesgerichturteil vom 10. April 2019, welches das Ergebnis der Volksabstimmung über die Heiratsstrafe-Initiative vom 28. Februar 2016 annulliert hat, trifft der Bundesrat heute eine richtige Entscheidung. Die CVP ist somit ihrem Anliegen, die Heiratsstrafe zu beseitigen, einen wichtigen Schritt näher gekommen. «Der Entscheid des Bundesrats bestätigt die Haltung der CVP, wonach nicht nur das Volk, sondern auch das Parlament mit neuen und korrekten Zahlen über die Heiratsstrafe befinden soll», lässt Parteipräsident Gerhard Pfister verlauten.
Wie die CVP mit ihrer Vernehmlassungsantwort deutlich gemacht hat und wie es eine immer noch im Ständerat hängige CVP-Motion fordert, wird sich die CVP selbstverständlich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zur AHV21-Vorlage entschieden für die Beseitigung der Heiratsstrafe stark machen.
Heiratsstrafe und Ehe für alle
Die CVP Schweiz äussert sich heute im Rahmen der Vernehmlassungsantwort zur Gesetzesvorlage «Ehe für alle»mehrheitlich unterstützend. Seit dem Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes 2007 fand auch in der Schweiz ein gesellschaftlicher Wandel statt. Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung die «Ehe für alle» befürwortet, so auch die CVP-Basis. Die CVP Schweiz anerkennt hingegen, dass innerhalb der CVP unterschiedliche Meinungen nebeneinander Platz haben. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass der Bundesgerichtsentscheid vom 10. April 2019 und damit das weitere Vorgehen bezüglich der CVP-Initiative einen wesentlichen Einfluss auf die Umsetzung der «Ehe für alle» auf Gesetzesstufe haben kann. Bekanntlich würde eine Regelung auf Verfassungsstufe jegliche, auch vorgängige Anpassung auf Gesetzesebene übersteuern. Die CVP ist ihrerseits aber bereit, für die Öffnung der Ehe auf Gesetzesstufe Hand zu bieten, wobei die Abschaffung der Heiratsstrafe das oberste Ziel bleibt.